ASV – Vreden Jugendgruppe
Ein wenig rechtliches:
Sobald ein Kind das achte Lebensjahr vollendet hat, kann von der Fischereibehörde (Ordnungsamt, Gemeinde) ein Jugendfischereischein erteilt werden. Dieser gilt i.d.R. solange, bis das 16. Lebensjahr vollendet worden ist. Jugendliche können aber (frühestens mit 13 Jahren!) die Fischereiprüfung ablegen. Dann erhalten sie den Fischereischein, sobald sie das 14. Lebensjahr vollendet haben, also frühestens an ihrem 14. Geburtstag. Der Jugendfischereischein berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Inhabers eines Fischereischeins. Diese Bestimmung wird sich u. a. dann als sinnvoll erweisen, wenn das angelnde Kind bei Ausübung der Angelfischerei Rat oder Hilfe benötigt.
Zusätzlich zum Jugendfischereischein benötigt der Jugendliche einen Fischereierlaubnisschein welcher von der Jugendgruppe nach Beitritt zum Angelsportverein und nach erfolgreichem Bestehen der vereinsinternen „kleinen Fischereipüfung“ erteilt wird.